Kanzlei Otto
IHR KOMPETENTER PARTNER IN ALLEN RECHTSFRAGEN
+49 89 893 251 50
g.otto@quander-otto.de
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TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
VERKEHRSRECHT insb. UNFALLREGULIERUNG
Bei allen zivilrechtlichen und bußgeld- bzw. strafrechtlichen Angelegenheiten (u.a. bei Bußgeldbescheiden, Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol am Steuer und Unfallflucht) sowie bei der gesamten Unfallregulierung, sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Wussten Sie schon, dass die Kosten eines Rechtsanwalts bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall von dem Unfallgegner als Schaden mit eingefordert werden können. Sie ersparen sich folglich durch unsere Beauftragung im Rahmen der Unfallregulierung einen erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand, haben selbst keine Unkosten und stellen ferner sicher, dass Sie im Rahmen der Geltendmachung Ihrer Ansprüche (u.a. Sach- und Personenschäden) keine Fehler machen und das Maximale für sich herausholen. Gerade bei der Bezifferung von Schmerzensgeldansprüchen ist eine genaue Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen zwingend erforderlich. Bei uns bekommen Sie eine objektive und unabhängige Beratung im Hinblick auf die zahlreichen Möglichkeiten den entstandenen Schaden abzurechnen. Überlassen Sie die Abrechnung Ihres Verkehrsunfalls daher nicht dem gegnerischen Haftpflichtversicherer, da dieser verständlicherweise nur die eigenen Interessen wahrnimmt. Das fängt damit an, dass Sie nach Rücksprache mit uns einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragen und nicht den vom gegnerischen Haftpflichtversicherer angebotenen Sachverständigen beauftragen, da auch diese Kosten im Regelfall als Schaden vom Gegner mit eingefordert werden können.
ARBEITSRECHT
Wir sind gleichermaßen auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite tätig. Themenbereiche wie Kündigungen, Abfindungen, Versetzungen, Arbeitsvertragsgestaltungen, Abmahnungen, Zeugniserstellungen, Wettbewerbsregelungen und Forderungen wegen Lohn- und Gehaltsrückständen gehören zu unseren Tätigkeitsbereichen. Gerade bei dem Ausspruch einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber und auch unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung durch den Arbeitnehmer, sollte unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, weil die Möglichkeiten für einen Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorzugehen zeitlich beschränkt sind und Fehler bei dem Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber gravierende wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
MIETRECHT
Wir sind sowohl im Bereich des Wohnraummietrechts als auch im Bereich der Geschäftsraummiete tätig. Ob Sie einen Mietvertrag erstellen lassen möchten, eine Kündigung erhalten haben bzw. aussprechen wollen oder eine Wohnung wegen Vertragsstörungen möglichst schnell kündigen und räumen lassen möchten, es empfiehlt sich stets einen qualifizierten und kompetenten Berater hinzuzuziehen.
INTERESSENSCHWERPUNKTE
FAMILIENRECHT
Unsere Tätigkeit umfasst die außergerichtliche sowie gerichtliche Interessensvertretung in den Bereichen Ehescheidungsrecht, Umgangsrecht, Sorgerecht, Kindschaftssachen und Unterhaltssachen. Aufgrund des Umstandes, dass zwischenzeitlich mehr als jede dritte Ehe vor dem Familiengericht landet, kommt den folgenden klassischen Fragestellungen immer größere Bedeutung zu. :
– was muss ich vor der Eheschließung bedenken
– welche Rechte und Pflichten habe ich während der Ehe
– was muss ich im Trennungs- oder auch Scheidungsfall bedenken
Wir empfehlen Ihnen sich mit den vorgenannten Fragestellungen auseinanderzusetzen solange Sie sich mit Ihrem Partner noch einig sind. Erfahrungsgemäß vermeidet das unnötigen Ärger und auch Kosten im Falle einer streitigen Auseinendersetzung.
Selbstverständlich sind wir Ihnen auch gerne dabei behilflich, Prozesskostenhilfe zu beantragen, wenn Sie nicht über ausreichende Mittel verfügen, um beispielsweise ein Ehescheidungsverfahren zu betreiben.
MAHNWESEN / INKASSO
Gerne sind wir Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Außenstände behilflich. Ärgern Sie sich nicht mit zahlungsunwilligen Kunden herum sondern konzentrieren Sie sich lieber auf Ihr Hauptgeschäft und überlassen uns die außergerichtliche sowie, falls erforderlich, gerichtliche Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen. Wir unterstützen Sie bei Ihren Mahnungen, bei der Einleitung eines Mahn- oder auch Klageverfahrens bis hin zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners sobald Ihre Forderung tituliert ist. Selbstverständlich sind wir Ihnen auch dabei behilflich, eine ordnungsgemäße Rechnung zu erstellen um die Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen zu erhöhen.
STRAFRECHT insb. VERKEHRSSTRAFRECHT
Es gibt kaum einen Bereich, in dem es wichtiger ist, zunächst einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu kontaktieren, bevor Sie eine Aussage machen. Erklärungen gegenüber der Polizei sollten, wenn überhaupt, erst in einem späteren Verfahrensstadium durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Bitte machen Sie prinzipiell nur Angaben zu Ihrer Person, Angaben zur Sache sind grundsätzlich freiwillig und sollten folglich nie ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt erfolgen.
Bitte kontaktieren Sie uns daher unverzüglich, wenn Sie eine polizeiliche Vorladung, eine Anklage der Staatsanwaltschaft oder einen Strafbefehl erhalten. Wir sehen uns dann zunächst die Ermittlungsakten an und beurteilen hiernach gemeinsam, ob und wenn ja was wir für eine Stellungnahme für Sie abgeben.